Helgoland
Halunder Jet
HomeHome PressePresse KontaktKontakt  
leer
Halunder Jet

  Online Buchung  
Fahrplan
Fahrpreise
Anreise
Buchung
Helgoland
Flotte
Jobs

Allgemeine Beförderungsbedingungen
Stand 18.06.2008
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Beförderungsvertrag
§ 3 Rücktritt
§ 4 Fahrausweise
§ 5 Pflichten des Beförderers
§ 6 Pflichten des Reisenden
§ 7 Ausschluss
§ 8 Haftung
§ 9 Schadensanzeige
§ 10 Verjährung
§ 11 Gerichtsstand

§ 6 Pflichten des Reisenden
1) Der Reisende ist verpflichtet , allen die Sicherheit und Ordnung an Bord betreffenden Anordnungen der Schiffsleitung oder eines sonstigen vom Beförderer Bevollmächtigten Folge zu leisten. Darüber hinaus ist der Reisende verpflichtet, bei eventuell auftretenden Störungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. 2) Dem Reisenden ist untersagt, Schiffsräume, -einrichtungen oder -gegenstände zu verunreinigen oder zu beschädigen, Sicherheitseinrichtungen missbräuchlich zu betätigen oder zu beschädigen oder Gegenstände jedweder Art von Bord des Schiffes zu werfen. Rauchverbote sind strikt zu befolgen. 3) Dem Reisenden obliegt es, spätestens 15 Minuten vor Beginn der Reise nach Maßgabe des Fahrplanes an Bord zu gehen. Reisegruppen sind aufgefordert, sich spätestens 30 Minuten vor Abfahrt des Schiffes durch ihren Leiter bei der örtlichen Geschäftsstelle des Beförderers oder direkt an Bord anzumelden. Bei Verladung von Frachtgütern und Fahrzeugen muss dem Beförderer die Verladebereitschaft spätestens 30 Minuten vor Abfahrt angezeigt werden. 4) Der Reisende verpflichtet sich, für die Einhaltung aller seine Person betreffenden behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen des Zielhafens Sorge zu tragen und insbesondere alle erforderlichen Dokumente mit sich zu führen. 5) Bei dem Transport von Frachtgütern und/oder Fahrzeugen hat der Auftraggeber/Ablader alle nach Maßgabe des jeweils gültigen Tarifs erforderlichen Dokumente beizubringen. Insbesondere hat der Auftraggeber/Ablader seiner Anzeigepflicht gegenüber dem Beförderer für den Transport von Gefahrgütern hinsichtlich der ordnungsgemäßen Deklarierung und Markierung von Gefahrgut nachzukommen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 6) Persönliches, nicht dem Beförderer als offiziell deklariertes, entgoltenes und zur Verwahrung übergebenes Gepäck ist vom Reisenden an Bord des Schiffes selbst zu verstauen, zu verwahren und zu beaufsichtigen. Der Beförderer übernimmt keinerlei Obhutspflichten für persönliches Gepäck.
 
Helgoland - meine Insel Deutschlands einzige Hochseeinsel
 
SeitenanfangSeitenanfang
Impressum Datenschutz Beförderungsbedingungen